Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Geltungsbereich

Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten für alle Lieferungen in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen ­haben nur Gültigkeit, wenn sie von unserer Geschäftsleitung oder deren Bevollmächtigten schriftlich bestätigt werden. Das glei­che gilt für Zusicherungen von Eigenschaften der verkauften Gegenstände.

 

Preise

Es gelten die in unserer jeweiligen gültigen Preisliste genannten Verkaufspreise abzüglich allfälliger Rabatte. Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Für Spezialanfertigungen gelten während 60 Tagen die genannten Offertpreise. Bei nachträg­licher Änderung der Aufgabemengen oder der Lieferbedingungen behalten wir uns eine neue Preisvereinbarung vor. Die Preise der von uns unterbreiteten Angebote gelten nur bei sofortiger Bestellung. Offerten erfolgen grundsätzlich frei­bleibend. Wir behalten uns vor, eine Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. ­Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer und Rechenfehler verpflichten nicht. Artikel­beschreibungen in unseren Prospekten sind nur als annähernd zu betrachten. Angaben zur Festigkeit können nur als unverbindliche Richtwerte angesehen werden, die in eigener Prüfung anhand statischer Belas­tungsversuche ermittelt worden sind.

 

Sonderanfertigungen

Bestellungen für Sonderanfertigungen bedürfen der schriftlichen Form. Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen im Rahmen von 10% befugt. Die für Sonderan­fer­tigungen erforderlichen Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn durch den Auftraggeber Anteilskosten entrichtet werden. Bei Sonderanfertigungen nach ­vorgelegten Mustern oder Zeichnungen bleibt der Auftraggeber haftbar, wenn ­dadurch Paten­te oder andere Rechte Dritter verletzt werden.

 

Liefertermine

Die Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Wir sind zu Teil­lieferungen berechtigt. Alle nicht von uns wegen Vorsatzes zu vertretenen Einwirkungen auf die Erfüllung des Vertrages, insbesondere höhere ­Gewalt, Streiks, Importsperren, Transportschwierigkeiten, Halbfertigerzeugnis- und Rohstoffmangel, entbinden uns von der Einhaltung zugesagter Liefertermine und berechtigen uns ggf. zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen von uns nicht ­vorsätzlich verursachter Verspätung der Lieferung oder Nichterfüllung sind aus­­­ge­schlossen. Wird ein Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten, kann uns der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrage zurücktreten. Tritt der Käufer zurück, so sind einander gewährte Leistungen zurückzugewähren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Versand

Der Versand der Waren erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Erfüllungsort ist das Domizil des Lieferers. Nach Möglichkeit wird dem Wunsch des ­Kunden nach einer bestimmten Beförderungsart entsprochen. Die Kosten für ­Express-Sendungen werden verrechnet.

Retouren

Allfällige Retouren von Lagerartikeln werden zurückgenommen, sofern sie in einwandfreiem Zustand und original verpackt sind. Sie werden von uns geprüft und nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Brutto-
Warenwertes in Form einer Warengutschrift gutgeschrieben. Hin- und Rückfracht gehen zu Lasten des Käufers. Sonderteile und Spezial­anfertigungen sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

 

Zahlungen

Grundsätzlich sind unsere Rechnungen innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu bezahlen. In jedem Fall gelten die auf der Rechnung aufgedruckten Kondi­tionen. Abzüge für vorzeitige Zahlung und Extraskonti werden nicht anerkannt.
Der Käufer wird im Verzugsfalle ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum mit ­Verzugszinsen auf den Kaufpreis in Höhe von 2% über dem jeweiligen Konto­korrentzins unserer Bank belastet.
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag oder dem Eigentumsvorbehalt nicht rechtzeitig nach, stellt er seine Zahlung ein oder wird über sein Vermögen das Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet, so wird auch im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung die gesamte Schuld einschliesslich Wechseln mit späteren Zahlungszielen sofort fällig. Bezahlt der Käufer die gesamte Schuld nicht sofort, so sind wir berechtigt, die verkauften Gegenstände unter Ausschluss jeglichen Zurück­be­haltungsrechtes heraus zu verlangen. Wir sind, ­unbeschadet seiner ­Zahlungsverpflichtungen, berechtigt, die wieder in Besitz ­genommenen ­Artikel durch freihändigen Verkauf zu verwerten.

 

Mängelrüge

Mängelrügen, insbesondere Unvollständigkeit bei Lieferung, hat der Käufer unverzüglich, spätestens aber 1 Woche nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Sendung als geltend bzw. anerkannt. ­Andere als versteckte Mängel können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Entdeckung des Fehlers, schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf von 6 Monaten, vom Tage des Abgangs der Ware an gerechnet, kann der Käufer Mängelrügen nicht mehr erheben.
Das Recht des Käufers, nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung zu verlangen, ist ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, für Mängelrügen ­Ersatz oder aber den Minderwert zu ersetzen; in jedem Falle aber muss die Berechnung zur Mängelrüge nachgewiesen werden.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder auf Erstattung eines dem Käufer unmittelbar oder mittelbar durch die Annahme oder Verwendung fehlerhafter Artikel, oder durch unsach­gemässe Verarbeitung entstandenen Schaden, sowie auf Erstattung von Folgekosten, sind ausgeschlossen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises wegen einer Mängel­rüge oder sonstigen Gründen zurückzuhalten.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur endgültigen Bezahlung ­aller in der Vergangenheit liegenden oder etwa noch später erfolgenden Waren­lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindungen mit dem Käufer bleiben die ­ge­lieferten Gegenstände unser Eigentum unter klarer Trennung von ähnlichen ­Erzeugnissen. Er ist vor der endgültigen Befrie­digung unserer Forderungen nicht berechtigt, die Ware sicherheitshalber zu übereignen oder zu verpfänden. Von bevor­stehenden oder vollzogenen Pfändungen und einstweiligen Verfügungen sowie anderen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer tritt bereits bei Vertragsabschluss alle ihm aus der Weiterveräusserung gegen Dritte entstehenden Forderungen und Ersatz­ansprüche an uns ab.
Der kaufende Händler ist berechtigt, sie auf uns abgetretenen Forderungen und Ansprüche im ordnungsmässigen Geschäftsgang einzuziehen. Der an ihn gezahlte Betrag geht ohne besondere Vereinbarung in unser Eigentum über und ist an uns zu übergeben.

 

Rücktritt

Löst sich der Käufer ohne Berechtigung vom Kaufvertrag oder verweigert er die Annahme der Ware, so ist er verpflichtet, dem Lieferer den durch den Rücktritt oder den Annahmeverzug entstandenen Schaden in Höhe von 15% des Netto- Warenwertes sowie die Kosten der Hin- und Rückfracht zu ersetzen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens des Lieferers bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

Gültigkeit

Die Gültigkeit dieser Bedingungen wird durch die eventuelle Ungültigkeit einzelner Punkte nicht berührt.

 

Gerichtsstand

Als ausschliesslichen Gerichtsstand anerkennen beide Parteien Kulm (Schweiz/AG).

Beinwil am See, 1. Januar 2010

URFER-MÜPRO Befestigungstechnik AG
Industriestrasse 7
5712 Beinwil am See
Telefon 062 765 40 80
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